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Energieberatung aus der Region - für die Region

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Energieeffizienz für Ihr Wohnhaus oder Unternehmen in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Insbesondere liegt unser Schwerpunkt auf Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben. Aktuell fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen um die Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben zu erhöhen.

Rheinland-Pfalz-Saar

Zertifizierte Qualifikationen

Wir sind zugelassene Energieberater der dena (Deutsche Energie-Agentur) und des Energieffizienzprogrammes der Bundesregierung. Somit sind wir in der Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (https://www.energie-effizienz-experten.de) zu finden.

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude

  • KfW-Effizienzhaus
  • Einzelmaßnahmen
    • Wärmedämmung
    • Fenster und Türen
    • Heizung
    • Lüftung

Energieberatung

  • Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude (NWG)

  • KfW-Effizienzgebäude
  • Einzelmaßnahmen
    • Wärmedämmung
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    • Lüftung und Klima
    • Wärme und Kälte
    • Beleuchtung

Die Leistungen von Energieberater RLP-Saar im Überblick

Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio, welches wir in ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland anbieten. Unsere Beratungsleistungen im Bereich Energie-Effizienz stellen wir in allen Regionen zur Verfügung.

Ob die Hinzuziehung eines Energieberaters erforderlich ist, hängt maßgeblich von Ihren geplanten Maßnahmen ab. Planen Sie lediglich Sanierungsarbeiten, ohne dabei Fördermittel in Anspruch zu nehmen, ist ein Energieberater nicht zwingend notwendig. Dennoch kann seine Expertise dazu beitragen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen.

Beabsichtigen Sie jedoch, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis zu erstellen, ist ein Energieberater unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist befugt, Förderanträge zu stellen und rechtsgültige Energieausweise auszustellen, die von den zuständigen Behörden anerkannt werden.

Die im Sanierungsfahrplan vorgeschlagenen Maßnahmen sind in der Regel freiwillig und dienen als Leitfaden für Eigentümer, um ihre Gebäude energetisch zu modernisieren. Der Plan bietet maßgeschneiderte Empfehlungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz. Zudem wird eine zeitliche Reihenfolge für die Umsetzung der Sanierungsschritte vorgeschlagen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Anforderungen. So kann es beispielsweise erforderlich sein, bestimmte Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan umzusetzen, um Fördermittel wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren zu erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Maßnahmen sind grundsätzlich nicht verpflichtend, können jedoch im Kontext von Förderungen oder spezifischen gesetzlichen Bestimmungen an Bedeutung gewinnen.

Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:

  • bei der Errichtung eines neuen Gebäudes
  • wenn eine umfassende Renovierung durchgeführt wird
  • beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie

Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennzahlen und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Pflicht besteht jedoch nur im Falle eines Wechsels der Nutzerschaft.

Der Verbrauch von Energie und den damit verbundenen Ressourcen steigt stetig an. Ein großer Teil davon wird für das Erzeugen von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser benötigt. Somit bieten energetische Sanierungen große Energieeinsparpotenziale. Um die Umwelt zu schonen und den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, schafft die Bundesregierung einen Anreiz in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen.

Energetische Sanierungen umfassen Maßnahmen wie die Verbesserung der Wärmedämmung von Gebäuden, den Austausch ineffizienter Heizsysteme und die Installation moderner Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Maßnahmen führen nicht nur zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs, sondern auch zu einer deutlichen Senkung der Betriebskosten für Haushalte und Unternehmen.

  • Wärmedämmung von Dächern und Fassaden
  • Austausch alter Fenster und Türen
  • Installation von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
  • Umstellung auf effiziente Heizsysteme wie Wärmepumpen

Durch diese Investitionen wird nicht nur der CO2-Ausstoß verringert, sondern auch der Wohnkomfort erheblich verbessert. Langfristig tragen energetische Sanierungen zur Wertsteigerung von Immobilien bei und unterstützen die nachhaltige Entwicklung der Bauwirtschaft.

Ein Sanierungsfahrplan bietet nicht nur Klarheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und zeigt Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf, sondern ist auch finanziell äußerst attraktiv. Er bleibt 15 Jahre gültig und ermöglicht Ihnen einen zusätzlichen Förderbonus von 5% für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Zudem wird die maximale Fördergrundlage pro Wohneinheit und Kalenderjahr von 30.000 EUR auf 60.000 EUR erhöht.

Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
Bei einer Investition von 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus, beispielsweise für Fenster, Dach und Dämmung, erhalten Sie eine Förderung von 15% auf maximal 30.000 EUR, was 4.500 EUR entspricht.

Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
Investieren Sie dieselbe Summe von 60.000 EUR, erhalten Sie mit einem Sanierungsfahrplan 15% plus einen 5%igen Bonus auf 60.000 EUR. Dies führt zu einer Förderung von 12.000 EUR.

Fazit: Ohne Sanierungsfahrplan entgehen Ihnen 7.500 EUR Förderung. Mit einem Sanierungsfahrplan profitieren Sie von zusätzlichen 7.500 EUR Förderung.

Um staatliche Förderungen zu erhalten, sollten Sie an Programmen teilnehmen, die förderfähig sind. Diese Förderungen müssen durch einen qualifizierten und zertifizierten Energieberater beantragt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie diese Förderungen nicht immer eigenständig beantragen können. Daher ist es empfehlenswert, den Antrag über einen Energieberater zu stellen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie Aufträge an Handwerker erst vergeben dürfen, nachdem der Förderantrag eingereicht wurde. Andernfalls riskieren Sie, die Förderung nicht zu erhalten.

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Ab sofort erhältlich: Der neue Ratgeber von Jonas Pischner

Ende 2025 erscheint das umfassende Fachbuch Energieberatung für Zuhause – über 200 Seiten fundiertes Wissen von Energieexperte Jonas Pischner.

In verständlicher und praxisnaher Sprache erklärt er alle wichtigen Aspekte rund um energetisches Sanieren, Modernisieren und Bauen. Themen wie effektive Dämmung, moderne Fenstertechnik, der richtige Dachaufbau, sommerlicher Wärmeschutz, Förderprogramme, Lüftungskonzepte und smarte Gebäudetechnik werden systematisch und anschaulich behandelt.

Der Ratgeber richtet sich an Eigentümer, Bauwillige und alle, die ihre Immobilie zukunftssicher, energieeffizient und komfortabel gestalten möchten.

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Jonas Pischner hält den Zugluftdackel EE-Waldi auf dem Arm
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