Zum 1. Januar 2025 treten umfassende Auswirkungen in Kraft, die durch die aktuelle politische Lage bedingt sind. Wir empfehlen daher, alle offenen Themen zu geplanten Sanierungen und Förderungen rechtzeitig zu klären – kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich für eine persönliche Beratung!
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Die Energieabteilung des BAFA

Energieberatung – was wird gefördert?

Energieberatung aus der Region - für die Region

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Energieeffizienz für Ihr Wohnhaus oder Unternehmen in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Insbesondere liegt unser Schwerpunkt auf Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben. Aktuell fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen um die Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben zu erhöhen.

Rheinland-Pfalz-Saar

Zertifizierte Qualifikationen

Wir sind zugelassene Energieberater der dena (Deutsche Energie-Agentur) und des Energieffizienzprogrammes der Bundesregierung. Somit sind wir in der Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (https://www.energie-effizienz-experten.de) zu finden.

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude

  • KfW-Effizienzhaus
  • Einzelmaßnahmen
    • Wärmedämmung
    • Fenster und Türen
    • Heizung
    • Lüftung

Energieberatung

  • Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude (NWG)

  • KfW-Effizienzgebäude
  • Einzelmaßnahmen
    • Wärmedämmung
    • Fenster, Türen, Sonnenschutz
    • Lüftung und Klima
    • Wäre und Kälte
    • Beleuchtung

Die Leistungen von Energieberater RLP-Saar im Überblick

Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio, welches wir in ganz Rheinland-Pfalz und dem Saarland anbieten. Unsere Beratungsleistungen im Bereich Energie-Effizienz stellen wir in allen Regionen zur Verfügung.

Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrplan

ᐅ Der Sanierungsfahrplan (iSFP) schafft einen Überblick der möglichen Modernisierungsmaßnahmen um Ihre Immobilie energieeffizienter zu machen. ✅

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Förderrechner Fenster, Dach, Fassade, Haustüre, Keller
Förderrechner Fenster, Dach, Fassade, Haustüre, Keller

Einzelmaßnahmen werden vom Staat bis zu einem gewissen Prozentsatz gefördert. Das hängt davon ab, welche Maßnahmen durchgeführt und kombiniert werden.

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Förderrechner Wärmepumpe und Solarthermie
Förderrechner Wärmepumpe und Solarthermie

Unser benutzerfreundlicher Rechner unterstützt Sie dabei, den maximalen Förderbetrag für Ihre Heizungsförderung zu ermitteln » Jetzt testen!

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Energieausweise
Energieausweise

Mit einem Energieausweis lässt sich die Energieeffizienz eines Gebäudes aufzeigen. Dabei sollen Mieter und Käufer geschützt werden.

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Heizlastberechnung
Heizlastberechnung

Erfahren Sie alles über die Heizlastberechnung: Berechnung der benötigten Heizleistung für Gebäude, um eine optimale Wärmeversorgung sicherzustellen.

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Steuervorteile
Steuervorteile

Energetische Sanierung von Eigenheimen kann Steuervorteile bringen. Bis zu 40.000 Euro können in 3 Jahren als Werbungskosten geltend gemacht werden.

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Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.

Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.

Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind in der Regel nicht verpflichtend sondern dienen als Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer, wie sie ihre Gebäude energetisch sanieren können. Der Sanierungsfahrplan zeigt individuelle Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, und empfiehlt eine zeitliche Abfolge der Sanierungsschritte.

Allerdings kann es im Rahmen von Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Regelungen Ausnahmen geben. Beispielsweise kann die Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel (wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse aus dem Programm für energieeffizientes Bauen und Sanieren) an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan geknüpft sein.

Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind an sich nicht verpflichtend, können jedoch im Rahmen von Förderprogrammen oder speziellen Vorschriften relevant werden.

Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:

  • ein Neubau entsteht
  • eine umfassende Sanierung stattfindet
  • eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll

Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.

Der Verbrauch von Energie und den damit verbundenen Ressourcen steigt stetig an. Ein großer Teil davon wird für das Erzeugen von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser benötigt. Somit bieten energetische Sanierungen große Energieeinsparpotenziale. Um die Umwelt zu schonen und den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, schafft die Bundesregierung einen Anreiz in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen.

Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant.

Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.

Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR.

Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.

Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.

Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.

Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.

Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland ist bekannt aus:
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