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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.
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Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.
Die neue Rechtsprechung beinhaltet Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.
Häufig entsteht die Frage, ob es möglich sei, den Energieausweis selbst zu erstellen. Der Energieausweis kann nicht selbst erstellt werden und es ist nur Personen mit Berufen mit Bezug zum Bauwesen erlaubt diese auszustellen. Zusätzlich wird von Experten empfohlen einen passenden Energieberater mit Zusatzausbildung zu wählen. Zertifizierte Experten findet man in der Expertendatenbank der Deutschen Energie-Agentur (Dena), welche an der Entwicklung des Energieausweises mitwirkte. Die Energieberater RLP-Saar sind dabei zertifizierte Energieberater mit einem Eintrag in der Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur, sowie registrierte Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit über 20 Jahren Erfahrung.
Für die Ausstellung des Verbrauchsausweises benötigen Sie Nachweise zur Berechnung der Energieverbauchskosten von Warmwasser und Heizung mindestens der letzten drei Jahre, sowie Informationen über einen etwaigen Leerstand und Bilder von der Immobilie. Es darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, wenn ein Objekt beispielsweise ein komplettes Jahr über 50 Prozent leer steht. Dies gilt als umfangreicher Leerstand und folglich wäre Grenzwert des sogenannten „Leerstandsfaktor“ überschritten und die Ausstellung des Verbauchsausweises nicht möglich. Außerdem benötigen Sie vollständige Daten zum Stromverbrauch zur gesamten Immobilie (alle Nutzungseinheiten). Zudem werden regionale Witterungsverhältnisse zur Rate gezogen.
Die benötigten Unterlagen für einen Bedarfsausweis sind etwas umfangreicher und Sie benötigen zusätzlich zu den Unterlagen für einen Verbauchsausweis (Abrechnungen, Fotos etc.) Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.
Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.
Darüber hinaus ist es zu empfehlen die Verbraucherzentrale zur Rate zu ziehen, um einen geeigneten Energieberater zur Ausstellung des Energieausweises zu finden. Die Energieberater RLP-Saar sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ob die Hinzuziehung eines Energieberaters notwendig ist, hängt maßgeblich von Ihren geplanten Vorhaben ab. Wenn Sie lediglich Renovierungsarbeiten durchführen möchten, ohne staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen, ist ein Energieberater nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann seine Expertise dabei unterstützen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen.
Planen Sie jedoch, staatliche Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis zu erhalten, ist die Beratung durch einen Energieexperten unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist befugt, die notwendigen Anträge für Förderungen zu stellen und rechtlich anerkannte Energieausweise auszustellen.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) bietet eine detaillierte Analyse des Energiebedarfs eines Gebäudes. Er wird auf Grundlage der baulichen Gegebenheiten und technischen Ausstattung erstellt, was eine präzise Bewertung der Energieeffizienz ermöglicht. Dieser Ausweis ist besonders sinnvoll für ältere Gebäude, bei denen keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner. Er ist eine einfachere und oft kostengünstigere Variante, die jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden darf:
Beide Ausweise sind wichtige Instrumente zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Energiekosten.
Nein, für Nichtwohngebäude ist es erforderlich, dass Energieausweise von einem zertifizierten Fachmann erstellt werden. Dies stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Die Expertise eines Fachmanns gewährleistet eine korrekte Bewertung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes.
Die Erstellung durch einen qualifizierten Experten ist wichtig, um die Richtigkeit der Daten und die Einhaltung der aktuellen Standards zu garantieren. Dies ist entscheidend für die Planung von energetischen Maßnahmen und die langfristige Senkung der Energiekosten.
Ein Energieausweis ist notwendig, wenn ein Nichtwohngebäude entweder neu vermietet, verkauft oder umfassend saniert wird. Darüber hinaus gibt es eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude, die eine Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern aufweisen. Diese Regelung dient dazu, Transparenz über den energetischen Zustand des Gebäudes zu schaffen und potenzielle Mieter oder Käufer zu informieren.
Der Energieausweis enthält wichtige Informationen, wie den Energieverbrauch des Gebäudes und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Dies unterstützt sowohl Eigentümer als auch Nutzer dabei, fundierte Entscheidungen in Bezug auf Energieeinsparungen und Umweltfreundlichkeit zu treffen.
Ein Energieausweis ist erforderlich in verschiedenen Situationen. Dazu gehören:
Die gesetzliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen eines Gebäudes informiert werden müssen. Diese Regelung tritt jedoch nur bei einem Wechsel der Nutzerschaft in Kraft.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er ist jedoch nicht in allen Situationen erforderlich. So entfällt die Pflicht zur Ausstellung, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe, wie umfassende Sanierungen, vorliegen. Darüber hinaus sind bestimmte Gebäudearten von dieser Pflicht ausgenommen. Dazu gehören kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sowie Baudenkmäler, da deren historische Bausubstanz oft spezielle Anforderungen mit sich bringt. Diese Ausnahmen sind im Energieeinsparungsgesetz geregelt und dienen dem Schutz und der Erhaltung wertvoller Bausubstanz.
Die Kosten für Ihr Projekt hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe, der Zweck und die Komplexität des Gebäudes. Um Ihnen eine genaue Einschätzung zu geben, bieten wir Ihnen an, ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen.
Unsere Analyse berücksichtigt:
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir gemeinsam die Details besprechen und Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten können.
Ein Sanierungsfahrplan ist eine oft genutzte Methode im Rahmen der Energieberatung. Dabei variieren die Kosten je nach Anzahl der Wohneinheiten (WE). Eine staatliche Förderung kann bis zu 50% der Kosten abdecken, was die finanzielle Belastung erheblich verringern kann.
Um den genauen Preis für Ihren individuellen Sanierungsfahrplan zu erfahren, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne für eine detaillierte Beratung zur Verfügung und helfen Ihnen, die bestmögliche Förderung zu erhalten.
Bei Nichteinhaltung der Vorgaben der Energieeinsparverordnung drohen erhebliche finanzielle Sanktionen, die bis zu 15.000 Euro betragen können. Um sich vor rechtlichen Schwierigkeiten zu bewahren, ist es entscheidend, im Besitz eines gültigen und fehlerfreien Energieausweises zu sein. Dieser Ausweis dient als Nachweis dafür, dass die energetischen Standards eingehalten werden und schützt somit vor möglichen Bußgeldern.
Ein ordnungsgemäßer Energieausweis bietet folgende Vorteile:
Um Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen zu dürfen, ist es erforderlich, dass diese Aufgabe von qualifizierten Fachleuten übernommen wird. Dazu zählen insbesondere Energieberater oder Ingenieure, die über die notwendigen Zertifikate und Erfahrungen in diesem speziellen Bereich verfügen.
Die Qualifikation dieser Experten gewährleistet, dass die Energieausweise den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die energetische Bewertung der Gebäude korrekt durchgeführt wird. Dies ist entscheidend, um eine verlässliche Grundlage für energetische Optimierungsmaßnahmen zu schaffen und den Energieverbrauch nachhaltig zu senken.
Die Dauer der Erstellung hängt maßgeblich von der Menge und der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. In einigen Fällen kann der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen sein, während er in anderen Situationen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Wichtige Faktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen, sind:
Es ist daher ratsam, die Unterlagen sorgfältig vorzubereiten, um den Prozess zu beschleunigen.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Dennoch kann es sinnvoll sein, bei wesentlichen energetischen Sanierungen wie der Erneuerung der Heizung oder der Dämmung der Fassade, einen neuen Ausweis zu beantragen. Dies ermöglicht es, die verbesserten Energieeffizienzwerte transparent darzustellen. Potenzielle Käufer oder Mieter erhalten so einen aktuellen Überblick über die energetische Qualität des Gebäudes. Zudem können aktuelle Ausweise bei der Vermarktung von Immobilien einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bieten. Ein neuer Energieausweis reflektiert die tatsächlichen Verbrauchswerte und kann somit zur Steigerung der Attraktivität der Immobilie beitragen.
Der Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Energieeffizienz im Immobiliensektor. Er stellt sicher, dass potenzielle Käufer oder Mieter eine fundierte Entscheidung auf Basis der energetischen Leistung eines Gebäudes treffen können. Durch die Bereitstellung detaillierter Daten über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen eines Hauses trägt der Energieausweis zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks bei. Zudem werden durch die Analyse der Gebäudehülle und der Anlagentechnik gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgeschlagen. Diese Empfehlungen helfen, den Energieverbrauch zu senken und die Betriebskosten langfristig zu reduzieren.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.