Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland
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Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

  • Ein Energieausweis ist eine Gesamtübersicht und somit eine transparente Möglichkeit die Energieeffizienz einer Immobilie zu zeigen.
  • Die Energieausweispflicht wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen um Mieter und Käufer zu schützen. Zudem sollen alle Betroffenen sensibilisiert und zum Handeln angeregt werden, sofern erforderlich.
  • Der Energieausweis ist kein Standardzertifikat, welches man für 19 Euro im Internet bestellt, sondern das Ergebnis gewissenhafter und qualifizierter Ingenieursarbeit.
  • Ein falscher Energieausweis verfehlt sein Ziel und ist eine arglistige Täuschung
  • Es gibt Unterschiede zwischen Energieausweisen und der Arbeitsweise von Energieberatern*

*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.

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Was ist ein Energieausweis?

Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.

Die neue Rechtsprechung beinhaltet Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.

Woher erhalte ich den Energieausweis?

Häufig entsteht die Frage, ob es möglich sei, den Energieausweis selbst zu erstellen. Der Energieausweis kann nicht selbst erstellt werden und es ist nur Personen mit Berufen mit Bezug zum Bauwesen erlaubt diese auszustellen. Zusätzlich wird von Experten empfohlen einen passenden Energieberater mit Zusatzausbildung zu wählen. Zertifizierte Experten findet man in der Expertendatenbank der Deutschen Energie-Agentur (Dena), welche an der Entwicklung des Energieausweises mitwirkte. Die Energieberater RLP-Saar sind dabei zertifizierte Energieberater mit einem Eintrag in der Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur, sowie registrierte Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit über 20 Jahren Erfahrung.

Was benötige ich für den Energieausweis?

Für die Ausstellung des Verbrauchsausweises benötigen Sie Nachweise zur Berechnung der Energieverbauchskosten von Warmwasser und Heizung mindestens der letzten drei Jahre, sowie Informationen über einen etwaigen Leerstand und Bilder von der Immobilie. Es darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, wenn ein Objekt beispielsweise ein komplettes Jahr über 50 Prozent leer steht. Dies gilt als umfangreicher Leerstand und folglich wäre Grenzwert des sogenannten „Leerstandsfaktor“ überschritten und die Ausstellung des Verbauchsausweises nicht möglich. Außerdem benötigen Sie vollständige Daten zum Stromverbrauch zur gesamten Immobilie (alle Nutzungseinheiten). Zudem werden regionale Witterungsverhältnisse zur Rate gezogen.

Die benötigten Unterlagen für einen Bedarfsausweis sind etwas umfangreicher und Sie benötigen zusätzlich zu den Unterlagen für einen Verbauchsausweis (Abrechnungen, Fotos etc.) Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.

Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.

Darüber hinaus ist es zu empfehlen die Verbraucherzentrale zur Rate zu ziehen, um einen geeigneten Energieberater zur Ausstellung des Energieausweises zu finden. Die Energieberater RLP-Saar sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.

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13 Fragen und Antworten

Ob die Hinzuziehung eines Energieberaters erforderlich ist, hängt maßgeblich von Ihren geplanten Maßnahmen ab. Planen Sie lediglich Sanierungsarbeiten, ohne dabei Fördermittel in Anspruch zu nehmen, ist ein Energieberater nicht zwingend notwendig. Dennoch kann seine Expertise dazu beitragen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen.

Beabsichtigen Sie jedoch, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis zu erstellen, ist ein Energieberater unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist befugt, Förderanträge zu stellen und rechtsgültige Energieausweise auszustellen, die von den zuständigen Behörden anerkannt werden.

Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) ist besonders wichtig, da er auf einer detaillierten Analyse der baulichen Gegebenheiten und der technischen Ausstattung des Gebäudes basiert. Diese Art des Ausweises bietet eine fundierte Grundlage für die Planung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und ist für alle Gebäude geeignet, unabhängig von deren Größe, Alter oder Nutzungsart. Er berücksichtigt sowohl die Gebäudehülle als auch die Heizungsanlage.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der Bewohner. Er ist in der Regel zulässig für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, da hier der individuelle Verbrauch besser ausgeglichen wird
  • Gebäude, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde, da diese meist über eine bessere energetische Grundausstattung verfügen

Der Verbrauchsausweis ist weniger aufwendig zu erstellen und bietet dennoch wertvolle Informationen über den Energieverbrauch.

Nein, für Nichtwohngebäude ist es erforderlich, dass Energieausweise von einem zertifizierten Fachmann ausgestellt werden. Dies ist notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Expertise solcher Fachleute stellt sicher, dass alle relevanten Kriterien und Standards bei der Erstellung des Energieausweises berücksichtigt werden.

Ein zertifizierter Fachmann verfügt über die notwendige Qualifikation und Erfahrung, um eine genaue Bewertung der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes vorzunehmen. Dies gewährleistet, dass der Energieausweis sowohl den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entspricht als auch eine verlässliche Grundlage für energetische Optimierungen bietet.

Ein Energieausweis ist notwendig, wenn ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verkauft oder umfassend saniert wird. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass potenzielle Mieter oder Käufer über die energetische Qualität des Gebäudes informiert sind. Darüber hinaus gibt es eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude, die eine Nutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen. Diese Regelung dient der Transparenz und ermöglicht es der Öffentlichkeit, sich über den Energieverbrauch solcher Gebäude zu informieren. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Energieeffizienz und zur Reduzierung des Energieverbrauchs.

Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:

  • bei der Errichtung eines neuen Gebäudes
  • wenn eine umfassende Renovierung durchgeführt wird
  • beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie

Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennzahlen und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Pflicht besteht jedoch nur im Falle eines Wechsels der Nutzerschaft.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er ist jedoch nicht gesetzlich erforderlich, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe, wie umfangreiche Modernisierungen, vorliegen. Zudem sind bestimmte Gebäude von dieser Pflicht ausgenommen. Dazu gehören kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sowie Baudenkmäler, da hier besondere Schutzvorschriften gelten. Diese Ausnahmen sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren und den Erhalt historischer Bausubstanz fördern. Dennoch kann ein Energieausweis auch in diesen Fällen hilfreich sein, um energetische Schwachstellen zu identifizieren und mögliche Verbesserungen zu planen.

Die Kosten können je nach Größe, Nutzung und Komplexität des Gebäudes unterschiedlich ausfallen. Um Ihnen ein passendes Angebot zu unterbreiten, berücksichtigen wir alle spezifischen Anforderungen Ihres Projekts.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um ein maßgeschneidertes Angebot zu erstellen, das genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir alle relevanten Details besprechen können.

  • Größe des Gebäudes
  • Art der Nutzung
  • Komplexität der Anforderungen

Diese Faktoren werden in unsere Kalkulation einbezogen, um Ihnen ein faires und transparentes Angebot zu unterbreiten.

Eine Energieberatung wird häufig in Form eines Sanierungsfahrplans vorgenommen. Dieser Fahrplan bietet eine detaillierte Analyse und Planung zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes. Hierbei richten sich die Kosten nach den Wohneinheiten (WE) und werden bis zu einem gewissen Betrag, oft bis zu 50%, vom Staat gefördert. Diese Förderung kann erheblich zur Reduzierung der Gesamtkosten beitragen.

Für den genauen Preis Ihres Sanierungsfahrplans kontaktieren Sie uns bitte. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und die Gegebenheiten Ihrer Immobilie abgestimmt ist.

  • Analyse des aktuellen Energieverbrauchs
  • Empfehlungen für energetische Verbesserungen
  • Kostenschätzung und Fördermöglichkeiten

Bei Nichteinhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) drohen Bußgelder, die bis zu 15.000 Euro betragen können. Um sich vor möglichen rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist es wichtig, einen aktuellen und korrekten Energieausweis zu besitzen. Dieser Nachweis ist entscheidend, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu dokumentieren und somit mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Ein gültiger Energieausweis bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und vermeiden Bußgelder.
  • Transparenz: Potenzielle Käufer oder Mieter erhalten klare Informationen über den Energieverbrauch der Immobilie.
  • Vertrauen: Ein aktueller Energieausweis signalisiert Verantwortung und Sorgfalt im Umgang mit Energieeffizienz.

Um Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen zu dürfen, ist es erforderlich, dass die ausstellende Person über die notwendige Qualifikation und Erfahrung verfügt. Dies bedeutet, dass nur qualifizierte Energieberater oder Ingenieure, die entsprechende Zertifikate vorweisen können, berechtigt sind, diese wichtigen Dokumente zu erstellen.

Die Anforderungen umfassen:

  • Nachweis einer fundierten Ausbildung im Bereich der Energieberatung oder Ingenieurwissenschaften.
  • Erfahrung im Umgang mit energetischen Bewertungen von Nichtwohngebäuden.
  • Aktuelle Zertifikate, die die fachliche Kompetenz bestätigen.

Diese strengen Vorgaben stellen sicher, dass die ausgestellten Energieausweise den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und eine zuverlässige Grundlage für energetische Optimierungen bieten.

Die Dauer der Erstellung hängt maßgeblich von der Menge und der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. In einigen Fällen kann der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden. In anderen Situationen, insbesondere wenn die Unterlagen umfangreich oder komplex sind, kann es mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Es ist daher wichtig, dass alle relevanten Dokumente vollständig und gut strukturiert bereitgestellt werden, um den Prozess zu beschleunigen. Eine sorgfältige Vorbereitung kann dazu beitragen, die Bearbeitungszeit erheblich zu verkürzen und ein effizienteres Ergebnis zu erzielen.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und für 10 Jahre lang gültig ist. Er bietet potenziellen Käufern oder Mietern wertvolle Informationen über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten. Sollten während dieser Zeit energetische Verbesserungen am Gebäude vorgenommen werden, wie beispielsweise die Installation einer neuen Heizung oder die Dämmung der Fassade, ist es ratsam, den Energieausweis vorzeitig zu erneuern. Dadurch können die verbesserten energetischen Eigenschaften des Gebäudes transparent und aktuell nachgewiesen werden, was die Attraktivität der Immobilie auf dem Markt steigern kann.

Der Energieausweis spielt eine zentrale Rolle im Immobilienmarkt, indem er detaillierte Informationen über den Energieverbrauch von Gebäuden bereitstellt. Diese Transparenz ermöglicht es Käufern und Mietern, fundierte Entscheidungen zu treffen. Der Ausweis bewertet nicht nur die energetische Effizienz eines Gebäudes, sondern hebt auch potenzielle Schwachstellen hervor, die durch die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik verursacht werden können. Zudem enthält er wertvolle Empfehlungen zur energetischen Sanierung, die dazu beitragen können, den Energieverbrauch zu senken und die Umweltbelastung zu reduzieren. Diese Maßnahmen können langfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen führen und den Wert der Immobilie steigern.

Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland
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