Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland
Sehr gut
4.9
/
5
2862 Bewertungen
Echte Bewertungen für Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland
4.9 / 5
Sehr gut
Basierend auf 2862 echten Bewertungen
Notenberechnung basierend auf Sternen:
5.00 – 4.50
Sehr gut
4.49 – 3.50
Gut
3.49 – 2.50
Befriedigend
2.49 – 1.50
Ausreichend
1.49 – 1.00
Mangelhaft

Nach jedem Termin erhalten unsere Kunden eine E-Mail mit der Bitte, uns zu bewerten. Diese Bewertungen werden unverändert auf unserer Website dargestellt. Da der Bewertungslink ausschließlich an unsere tatsächlichen Kunden versendet wird und erst nach Abgabe der Bewertung zugänglich ist, ist ein Missbrauch ausgeschlossen.

Das bedeutet: Unsere Bewertungen stammen ausschließlich von echten Kunden – keinen Interessenten, keinen Fake-Bewertungen, keinen Trollen.

Unsere Erfahrung mit öffentlichen Bewertungsportalen hat gezeigt, dass dort nicht immer faire und authentische Bewertungen abgegeben werden. Um eine verlässliche und ehrliche Darstellung zu gewährleisten, haben wir uns entschieden, auf diese Plattformen zu verzichten.

Stattdessen veröffentlichen wir nun echte Kundenbewertungen – wahlweise mit Namen oder anonym, je nach Wunsch des Kunden. Die Echtheit dieser Bewertungen versichern wir rechtsverbindlich, sodass sich unsere Kunden auf transparente und ehrliche Rückmeldungen verlassen können.

Beratung & Förderungen: 0261 / 20819957
Sehr gut
4.9/5
🏆 BAFA-zertifizierte Energieberater | 🇩🇪 Förderexperten des Bundes
2862 Bewertungen4.9/5 Sehr gut

Kostenlosen Rückruf anfordern: Rückruf anfordern

🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater

Kostenlose und unverbindliche Beratung: 0261 / 20819957 info@ee-experten.de
In Kooperation mit Wüstenrot Energieberatung Logo
Unverbindlich beraten lassen:
0261 / 20819957
Unverbindlich beraten lassen:
0261 / 20819957
Kostenlose Erstberatung

Preisübersicht für Energieausweise

Wählen Sie das passende Angebot für Ihren Energieausweis

Energieausweis: Verbrauch

Profi Service

Einfach und bequem: Datenverarbeitung durch unser Experten-Team

Flexibel und selbstbestimmt: Energieausweis nach eigenem Zeitplan erstellen

ab 89,00 €

inkl. MwSt.

Kontakt & Rückruf
Energieausweis: Bedarf, Experte vor Ort

Full Service & Vor Ort Experte

Professionelle Vor-Ort-Besichtigung: Unser Energieberater kümmert sich um alles, damit Sie schnellstmöglich an Ihren Bedarfsausweis kommen.

Detaillierte und exakte Analyse: Objektaufnahme mit professionellem Equipment.

Transparenz garantiert: • Keine versteckten Kosten
• Keine Anfahrtskosten

ab 391,51 €

inkl. MwSt.

Kontakt & Rückruf

Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist in der Regel günstiger. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwändiger, aber objektiver und für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und uns mit der Vermittlung beauftragen, erstellen wir Ihren Energieausweis kostenlos – durch einen zertifizierten Energieexperten direkt vor Ort. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, ohne zusätzliche Kosten zu haben.

Die Haftung liegt beim ausstellenden Energieberater. Dieser muss eine anerkannte Qualifikation nachweisen und ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Bei bewusst falschen oder grob fahrlässig erstellten Ausweisen können Bußgelder bis zu 10.000 € drohen. Unsere Experten sind zertifiziert und arbeiten nach aktuellen gesetzlichen Standards.

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder neu vermietet wird. Er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

Auf dieser Seite

Weitere Informationen zur Themenreihe Energieausweis:

Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • Beim Verkauf oder Vermietung von Immobilien
  • Bei umfangreichen Sanierungen, die die Energieeffizienz beeinflussen
  • Für Neubauten oder bei geplanter gewerblicher Nutzung
  • Als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen gemäß EnEV bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

  • Bedarfsausweis
    • Beruht auf Baujahr, Gebäudehülle und Anlagentechnik
    • Erforderlich für Altbauten ohne ausreichende Verbrauchsdaten
  • Verbrauchsausweis
    • Stützt sich auf den tatsächlichen Heizenergieverbrauch der letzten drei Jahre
    • Zulässig bei neueren oder bereits regelmäßig genutzten Gebäuden

Wissenswertes zum Energieausweis

  • Gültigkeit beträgt 10 Jahre
  • Darf ausschließlich von zertifizierten Experten ausgestellt werden
  • Hilft Käufern und Mietern bei der Einschätzung der Energieeffizienz
  • Zeigt mögliche Einsparpotenziale und bestehenden Sanierungsbedarf auf


Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, vergleichbar mit einem Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist verpflichtend bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.

Warum ist der Energieausweis aktuell so wichtig?

Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das frühere Regelungen zusammengeführt hat. Die Vorgaben für den Heizungstausch enthält seit 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG):

  • Beim Heizungstausch gilt Technologiefreiheit: Eigentümer wählen selbst zwischen Wärmepumpe, Wärmenetz, Biomasse, Solarthermie, Hybrid-, Gas- oder Ölheizung
  • Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 steigende Anteile CO2-neutraler Brennstoffe nutzen (Biotreppe: 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040)
  • Für Neubauten gilt ab 2030 ein Nullemissionsstandard, für öffentliche Neubauten bereits ab 2028
  • Staatliche Förderungen unterstützen den Heizungstausch mit Zuschüssen von bis zu 70 %1

Damit wird der Energieausweis zu einem zentralen Dokument für Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.

Was regeln GEG und GModG genau?

Das GEG definiert weiterhin Vorgaben für:

  • Dämmung und Wärmeschutz
  • Heizungs- und Klimatechnik
  • Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises

Die Anforderungen an neu eingebaute Heizungen, einschließlich der Brennstoffvorgaben der Biotreppe, regelt das GModG.

Welche Unterlagen brauche ich für den Energieausweis?

Für die Ausstellung eines Energieausweises – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Je vollständiger die Angaben, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Erstellung.

Verbrauchsausweis – das wird benötigt:

  • Energieverbrauchsdaten (Heizung und Warmwasser) der letzten 3 Jahre
  • Angaben zu Leerstand im Gebäude (Zeitraum, Umfang)
  • Fotos der Immobilie (Fassade, Heizung, ggf. Innenräume)
  • Stromverbrauch der gesamten Immobilie (alle Nutzungseinheiten)
  • Hinweis: Bei Leerstand von mehr als 50 % über ein ganzes Jahr ist ein Verbrauchsausweis nicht zulässig
  • Regionale Witterungsdaten fließen automatisch in die Bewertung ein

Achtung: Ist der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Bedarfsausweis – zusätzliche Unterlagen:

Neben den Daten für den Verbrauchsausweis sind erforderlich:

  • Grundrisse und Gebäudepläne
  • Baubeschreibung und Baujahr
  • Modernisierungsnachweise (z. B. Fenster, Dach, Heizung)
  • Abgasprotokoll des Schornsteinfegers
  • Nachweise über durchgeführte Sanierungsmaßnahmen (falls vorhanden)

Quelle: BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, www.bmwk.de

Woher bekomme ich einen Energieausweis?

Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Er muss von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.

Tipp: Nutzen Sie geprüfte Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern zur Verfügung2.

Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zusätzlich als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Damit bieten wir Ihnen Kompetenz, Transparenz und maximale Sicherheit bei der Erstellung Ihres Energieausweises.


Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), www.energie-effizienz-experten.de

Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

  • Transparenz und Verbraucherschutz: Der Energieausweis informiert über die Energieeffizienz einer Immobilie und schützt Mieter sowie Käufer durch die gesetzlich vorgeschriebene Energieausweispflicht.
  • Sensibilisierung und Handlungsempfehlung: Eigentümer werden auf mögliche Energieeinsparpotenziale hingewiesen und zu energetischen Maßnahmen angeregt.
  • Qualifizierte Erstellung: Ein Energieausweis ist kein Standardzertifikat für wenige Euro aus dem Internet, sondern das Ergebnis einer fundierten Analyse durch qualifizierte Fachkräfte.

Rechtliche Risiken

  • Falsche oder manipulierte Angaben gelten als arglistige Täuschung und können rechtliche Konsequenzen haben. Laut § 27 GEG drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
  • Schadensersatzansprüche durch Käufer oder Mieter bei Täuschung.
  • Rückabwicklung von Kaufverträgen: Enthält ein Energieausweis falsche Angaben, kann dies zur Anfechtung führen. Käufer haben das Recht, den Vertrag rückabzuwickeln, da er rechtlich unwirksam sein kann.

Unterschiede bei Energieausweisen

  • Verbrauchsausweis: basiert auf bisherigen Energieverbrauchsdaten und ist abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten.
  • Bedarfsausweis: erstellt auf Grundlage einer detaillierten technischen Analyse des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten.

Fachkundige Beratung

  • Die Wahl des richtigen Energieausweises und eine korrekte Erstellung sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden, Vertragsstreitigkeiten vorzubeugen und verlässliche Daten zu gewährleisten.

Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Titel Energieeffizienzberater hingegen ist rechtlich geschützt und wird nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben, ähnlich wie ein Meistertitel. Viele Laien nutzen diese Unklarheit aus und täuschen Kunden mit unqualifizierten Angeboten.

Pischner EnergieberaterPischner mit Dackel
Fragen zum Thema Energieausweis?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

Rufen Sie uns an:

Wir helfen Ihnen gerne

0261 / 20819957 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de

Für Schnellleser: Das Wesentliche zum Energieausweis auf einen Blick

  • Was ist ein Energieausweis?
    Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf bzw. -verbrauch und dient Käufern, Mietern und Eigentümern als Orientierungshilfe.
  • Pflicht oder freiwillig?
    In vielen Fällen ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben – z. B. beim Verkauf, der Neuvermietung oder größeren Sanierungen von Immobilien.
  • Zwei Varianten:
    Es gibt Bedarfsausweise (basierend auf Berechnungen der Gebäudehülle und Heiztechnik) und Verbrauchsausweise(basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre).
  • Gültigkeit:
    Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.
  • Wer darf ihn ausstellen?
    Nur qualifizierte Fachleute wie zertifizierte Energieberater, Architekten oder Ingenieure dürfen Energieausweise erstellen.
  • Kosten:
    Die Preise variieren je nach Gebäudeart und Ausweis-Typ. Bei Wohngebäuden beginnen sie meist ab etwa  350 €, wenn dafür ein Energieberater vor Ort kommt.
  • Warum wichtig?
    Ein Energieausweis schafft Transparenz, hilft beim Vergleich von Immobilien und zeigt Potenziale zur Energieeinsparung auf.

Testen Sie Ihr Wissen über den Energieausweis 

Wie gut sind Sie über den Energieausweis informiert? Testen Sie Ihr Wissen in unserem interaktiven Quiz!

Quiz wird geladen …

3 Fragen · ca. 1 Minute · Sie sehen Ihr Ergebnis direkt im Anschluss.

Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) ist besonders wichtig, da er auf einer detaillierten Analyse der baulichen Gegebenheiten und der technischen Ausstattung des Gebäudes basiert. Diese Art des Ausweises bietet eine fundierte Grundlage für die Planung von energetischen Sanierungsmaßnahmen und ist für alle Gebäude geeignet, unabhängig von deren Größe, Alter oder Nutzungsart. Er berücksichtigt sowohl die Gebäudehülle als auch die Heizungsanlage.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der Bewohner. Er ist in der Regel zulässig für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, da hier der individuelle Verbrauch besser ausgeglichen wird
  • Gebäude, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde, da diese meist über eine bessere energetische Grundausstattung verfügen

Der Verbrauchsausweis ist weniger aufwendig zu erstellen und bietet dennoch wertvolle Informationen über den Energieverbrauch.

Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:

  • bei der Errichtung eines neuen Gebäudes
  • wenn eine umfassende Renovierung durchgeführt wird
  • beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie

Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennzahlen und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Pflicht besteht jedoch nur im Falle eines Wechsels der Nutzerschaft.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er ist jedoch nicht gesetzlich erforderlich, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe, wie umfangreiche Modernisierungen, vorliegen. Zudem sind bestimmte Gebäude von dieser Pflicht ausgenommen. Dazu gehören kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sowie Baudenkmäler, da hier besondere Schutzvorschriften gelten. Diese Ausnahmen sollen den Verwaltungsaufwand reduzieren und den Erhalt historischer Bausubstanz fördern. Dennoch kann ein Energieausweis auch in diesen Fällen hilfreich sein, um energetische Schwachstellen zu identifizieren und mögliche Verbesserungen zu planen.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und für 10 Jahre lang gültig ist. Er bietet potenziellen Käufern oder Mietern wertvolle Informationen über den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten. Sollten während dieser Zeit energetische Verbesserungen am Gebäude vorgenommen werden, wie beispielsweise die Installation einer neuen Heizung oder die Dämmung der Fassade, ist es ratsam, den Energieausweis vorzeitig zu erneuern. Dadurch können die verbesserten energetischen Eigenschaften des Gebäudes transparent und aktuell nachgewiesen werden, was die Attraktivität der Immobilie auf dem Markt steigern kann.

Der Energieausweis spielt eine zentrale Rolle im Immobilienmarkt, indem er detaillierte Informationen über den Energieverbrauch von Gebäuden bereitstellt. Diese Transparenz ermöglicht es Käufern und Mietern, fundierte Entscheidungen zu treffen. Der Ausweis bewertet nicht nur die energetische Effizienz eines Gebäudes, sondern hebt auch potenzielle Schwachstellen hervor, die durch die Gebäudehülle oder die Anlagentechnik verursacht werden können. Zudem enthält er wertvolle Empfehlungen zur energetischen Sanierung, die dazu beitragen können, den Energieverbrauch zu senken und die Umweltbelastung zu reduzieren. Diese Maßnahmen können langfristig zu erheblichen Kosteneinsparungen führen und den Wert der Immobilie steigern.

Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland
Ich freue mich auf Ihren Anruf
Ihr Jonas Pischner
Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland
Schreiben Sie uns

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.