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Die energetische Sanierung von Eigenheimen bringt nicht nur ökologische Vorteile, sondern kann sich auch steuerlich lohnen. Hauseigentümer haben die Möglichkeit, Steuervorteile zur Kostenreduzierung ihrer Sanierungsmaßnahmen zu nutzen.
Wer sein Eigenheim energetisch saniert, kann bestimmte Aufwendungen steuerlich geltend machen – entweder als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung. Förderfähig sind sowohl Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs als auch zur Nutzung erneuerbarer Energien, darunter:
Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Sanierungskosten, maximal jedoch 40.000 Euro – verteilt auf drei Jahre. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahmen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden, durch ein Fachunternehmen erfolgen und den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zudem müssen die Rechnungen korrekt ausgestellt und vollständig bezahlt sein.
Für besonders effiziente Gebäude kann zusätzlich das KfW-Effizienzhaus-Programm in Anspruch genommen werden. Dieses Förderangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt energieeffizientes Bauen und Sanieren mit günstigen Darlehenskonditionen und steuerlichen Vorteilen wie verlängerten Abschreibungsfristen.
Es lohnt sich also, bei einer energetischen Sanierung auch die steuerlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Steuervorteile können die Investitionskosten spürbar senken und tragen so zur langfristigen Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens bei.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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