Zum 1. Januar 2025 treten umfassende Auswirkungen in Kraft, die durch die aktuelle politische Lage bedingt sind. Wir empfehlen daher, alle offenen Themen zu geplanten Sanierungen und Förderungen rechtzeitig zu klären – kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich für eine persönliche Beratung!
0261 / 20819957

Ja, die Begriffe „Heizleistung“ und „Heizlast“ werden oft synonym verwendet, was aus physikalischer Sicht korrekt ist.

Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.

Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.

Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) kann für alle Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von Größe, Alter oder Nutzungsart.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) ist in der Regel zulässig für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten
  • Gebäude, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde

Ja, da der Sanierungsfahrplan eine umfassende energetische Optimierung des Gebäudes berücksichtigt.

Nein, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen.

Nein, Energieausweise für Nichtwohngebäude müssen von einem zertifizierten Fachmann erstellt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Für grobe Schätzungen gibt es Online-Tools, aber eine genaue Berechnung sollte immer von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, um Fehler und Energieverluste zu vermeiden.

Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:

  1. Förderunterlagen über Energieberater:in (in Form eines Sanierungsfahrplans) vorbereiten lassen
  2. Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
  3. Angebot/Auftragsbestätigung des Handwerkers 

Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.

Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.

Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.

Nein, es können auch nur einzelne Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gefördert und umgesetzt werden. Die Reihenfolge spielt hierbei keine Rolle.

Ja, gemäß den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3) ist es notwendig, dass alle elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig überprüft werden. Dies dient dazu, ein sicheres Arbeitsumfeld für alle zu fördern und zu gewährleisten.

Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind in der Regel nicht verpflichtend sondern dienen als Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer, wie sie ihre Gebäude energetisch sanieren können. Der Sanierungsfahrplan zeigt individuelle Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, und empfiehlt eine zeitliche Abfolge der Sanierungsschritte.

Allerdings kann es im Rahmen von Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Regelungen Ausnahmen geben. Beispielsweise kann die Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel (wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse aus dem Programm für energieeffizientes Bauen und Sanieren) an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan geknüpft sein.

Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind an sich nicht verpflichtend, können jedoch im Rahmen von Förderprogrammen oder speziellen Vorschriften relevant werden.

in Energieausweis ist erforderlich, wenn ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verkauft oder wesentlich saniert wird. Zudem besteht eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche über 250 m².

Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:

  • ein Neubau entsteht
  • eine umfassende Sanierung stattfindet
  • eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll

Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.

Wenn Sie die Sanierung eines älteren Gebäudes planen und unsicher sind, welche Maßnahmen tatsächlich sinnvoll und machbar sind, ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) besonders empfehlenswert. Ein iSFP bietet Ihnen eine fundierte, auf Ihr Gebäude zugeschnittene Analyse, die langfristige Energieeinsparungen und eine nachhaltige Modernisierung ermöglicht. Zudem verschafft er Ihnen einen klaren Überblick über notwendige und optionale Sanierungsschritte, die zeitlich gestaffelt oder in einem Zug umgesetzt werden können.

Eine Beratung durch einen zugelassenen Energieberater ist in den meisten Fällen ohnehin unvermeidlich, da sie Ihnen hilft, Fördermittel zu nutzen und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Die zusätzlichen Kosten für einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan sind dabei gering und machen sich durch die verbesserten Sanierungsmaßnahmen sowie durch mögliche staatliche Förderungen oft schnell bezahlt.

Ein Energieausweis ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung erfolgt und keine anderen zwingenden Gründe vorliegen. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für Baudenkmäler besteht keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises.

Eine DGUV V3 Prüfung ist immer dann erforderlich, wenn eine elektrische Anlage oder ein Betriebsmittel in Betrieb genommen wird. Darüber hinaus sollte eine regelmäßige DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Sie sollte bei Neubauten, größeren Sanierungen oder beim Austausch der Heizungsanlage erfolgen, um die Heizungsleistung an die aktuelle Bausituation anzupassen.

Der Verbrauch von Energie und den damit verbundenen Ressourcen steigt stetig an. Ein großer Teil davon wird für das Erzeugen von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser benötigt. Somit bieten energetische Sanierungen große Energieeinsparpotenziale. Um die Umwelt zu schonen und den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, schafft die Bundesregierung einen Anreiz in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen.

Eine genaue Berechnung verhindert eine Über- oder Unterdimensionierung der Heizung, was Energie und Kosten spart und gleichzeitig den Wohnkomfort sichert.

Bei der Prüfung elektrischer Maschinen und Anlagen ist besondere Vorsicht geboten. Es ist wichtig, dass die Prüfungen von kompetenten Fachkräften ausgeführt werden, die über das benötigte Wissen und die entsprechende Erfahrung verfügen. Unser Mitarbeitenden sind selbstverständlich solche Elektrofachkräfte.

Ein Sanierungsfahrplan ist ein umfassendes Dokument, das die Schritte zur energetischen Sanierung eines Gebäudes darstellt.

Bei der Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 werden alle relevanten Eigenschaften der Anlage oder des Betriebsmittels erfasst und bewertet, einschließlich Elektrizitätsleitungen, Schaltgeräte und Schutzeinrichtungen. Der genaue Umfang der Prüfung hängt jedoch von der Art der Anlage oder des Betriebsmittels ab.

Die Norm-Außentemperatur ist ein klimatischer Wert, der auf langjährigen Messungen basiert und für die Dimensionierung der Heizungsanlage herangezogen wird. Sie gibt die typische tiefste Außentemperatur für eine Region an.

Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, die sogenannten Ergänzungshilfen als finanziellen Ausgleich für die steigenden Energiepreise zu beantragen. Angesichts der kontinuierlichen Preiserhöhungen von Strom, Gas und Fernwärme sollen diese Hilfen sicherstellen, dass Pflegeeinrichtungen weiterhin angemessene finanzielle Mittel für ihre Energieausgaben erhalten.

Die Ergänzungshilfen dienen dazu, den steigenden Energiekosten entgegenzuwirken und sicherzustellen, dass die Pflegeeinrichtungen ihre Betriebskosten stabil halten können, ohne dabei die Pflegequalität zu beeinträchtigen. Durch die Beantragung dieser Hilfen können Pflegeeinrichtungen finanzielle Unterstützung erhalten, um die finanzielle Belastung durch gestiegene Energiepreise abzumildern.

Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie sollte von qualifizierten, speziell ausgebildeten Personen durchgeführt werden.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist speziell auf die Bedürfnisse und Bedingungen eines einzelnen Gebäudes zugeschnitten.

Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen auf, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Ziel einer energieeffizienten Immobilie realisiert werden kann. Dabei wird der Plan in Abstimmung mit Ihnen von einem/einer Gebäudeberater:in festgelegt. Da dieser individuell auf Ihr Objekt abgestimmt ist, werden auch bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen mit einbezogen. 

Aufgelistet werden also Energieeinsparpotenziale sowie von dem/der Experten/Expertin ermittelte Sanierungsvorschläge, Kosten und Fördermöglichkeiten. Damit Sie sich das noch etwas besser vorstellen können: In Ihrem Objekt befindet sich eine Heizung, die nicht energieeffizient heizt und erhöhte Kosten verursacht. Im Sanierungsfahrplan wird dies aufgelistet und gleichzeitig aufgezeigt, durch welche regenerative Heiztechnik sie ersetzt werden kann. Ebenso wie viel Geld und Energie dabei gespart wird.

Der U-Wert  ist die wichtigste Messgröße zur Beurteilung der Dämmeigenschaft eines Bauteils. Genauer gesagt gibt der Wärmedurchgangskoeffizient an, wie viel Wärmemenge pro Zeiteinheit durch einen Quadratmeter eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von einem Grad (1 K) durch geht (W/m²K).  Da der U-Wert eine Maßeinheit zur Bestimmung des Wärmeverlusts eines Bauteils ist, sagt ein hoher U-Wert aus, dass eine schlechte Dämmwirkung gegeben ist. Folglich sagt ein niedriger U-Wert aus, dass es sich um eine gute Dämmwirkung handelt.

Unter Einzelmaßnahmen versteht man beispielsweise den Einbau neuer Fenster, der Austausch einer Heizung oder eine neue Wärmedämmung. Welchen Anforderungen solche Einzelmaßnahmen unterliegen, richtet sich nach dem jeweilig festgelegten U-Wert des betreffenden Bauteils. Die BEG-Richtlinie (Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude) gibt hierbei genau vor, welche U-Werte ein Bauteil erreichen muss, damit eine Förderung möglich ist.

Die Heizlastberechnung ermittelt den Wärmebedarf eines Gebäudes, um die Heizungsanlage korrekt zu dimensionieren. Sie berücksichtigt Faktoren wie Dämmung, Fensterflächen und den Luftaustausch.

Die Kosten variieren je nach Größe, Nutzung und Komplexität des Gebäudes. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Eine Energieberatung wird häufig in Form eines Sanierungsfahrplans vorgenommen. Hierbei richten sich die Kosten nach den Wohneinheiten (WE) und werden bis zu einem gewissen Betrag (bis zu 50%) vom Staat gefördert.

Für den genauen Preis Ihres Sanierungsfahrplans kontaktieren Sie uns bitte.

    Werden die vorgeschriebenen Prüfungen nicht regelmäßig durchgeführt, kann dies im Schadensfall zu erheblichen Haftungsansprüchen führen. Außerdem kann der Betrieb von Geräten, die nicht gemäß DGUV V3 geprüft sind, die Sicherheit der Mitarbeiter gefährden.
    Das Ziel der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist es, sicherzustellen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ordnungsgemäß funktionieren und die Sicherheit von Personen, die mit oder in der Nähe dieser Anlagen und Betriebsmittel arbeiten, sicherzustellen.

    Die Norm-Außentemperatur basiert auf langjährigen Klimadaten für jede Region in Deutschland und dient als Grundlage für die Heizungsdimensionierung. Sie wird festgelegt, wenn über einen Zeitraum von 20 Jahren in den Wintermonaten eine bestimmte Tiefsttemperatur an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen gemessen und dieser Wert durch weitere Messungen zehnmal bestätigt wurde. Dieser Temperaturwert gilt dann als Norm für den jeweiligen Standort.

    Nichtwohngebäude haben oft unterschiedliche Nutzungsbereiche wie Büros, Lager oder Verkaufsflächen. Der Energieausweis differenziert zwischen diesen Zonen, um realistische Werte zu liefern.

    Zu den wichtigsten Faktoren zählen der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der Bauteile, die Flächen von Wänden, Fenstern und Dächern sowie die klimatischen Gegebenheiten am Standort.

    Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant.

    Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.

    Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
    Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR.

    Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
    Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.

    Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.

    Die detaillierten Nachweise finden Sie in dem PDF-Dokument, das vom GKV Spitzenverband bereitgestellt wird. Das PDF enthält umfassende Informationen und Nachweise, die Ihnen bei der Beantragung und Abrechnung der Ergänzungshilfen helfen. Wir empfehlen Ihnen, das genannte PDF zu konsultieren, um alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise korrekt zusammenzustellen. Der GKV Spitzenverband stellt sicher, dass die Informationen in dem Dokument aktuell und auf dem neuesten Stand sind, um Ihnen eine zuverlässige Quelle für die genauen Nachweise zu bieten.

    » Zum Dokument (Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 154 Abs. 3 Satz 1 SGB XI zur Geltendmachung der jeweils einrichtungsindividuellen Ergänzungshilfen) «

    Achtung: Aktuell handelt es sich bei diesem Dokument noch um einen Entwurf.

    Die Berechnung erfolgt nach der DIN EN 12831, die alle wichtigen Faktoren wie Transmissions- und Lüftungsverluste berücksichtigt.

    Bei Verstößen gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV) können Bußgelder von bis zu 15.000 Euro verhängt werden. Ein aktueller und korrekter Energieausweis schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen.

    Nur zertifizierte Energieberater sind berechtigt, einen Sanierungsfahrplan zu erstellen.

    Nur qualifizierte Energieberater oder Ingenieure mit entsprechenden Zertifikaten und Erfahrungen im Bereich Nichtwohngebäude dürfen diese Energieausweise ausstellen.
    Gemäß DGUV Vorschrift 3 dürfen diese Prüfungen nur von qualifizierten Elektrofachkräften oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden. AB Prüfservice ist ein hierauf spezialisierter Dienstleister mit einem Team solcher Elektrofachkräfte.

    Gemäß § 72 SGB XI haben voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen, einschließlich stationärer Hospize, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungshilfen gemäß § 154 SGB XI. Diese Regelung gilt für Einrichtungen, die über eine offizielle Zulassung als Pflegeeinrichtung nach § 72 SGB XI verfügen.

    • Ein zertifizierter Energieberater ist in der Regel die zentrale Anlaufstelle für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans. Er führt eine detaillierte Analyse des Gebäudes durch, bewertet dessen energetischen Zustand und entwickelt darauf basierend einen maßgeschneiderten Sanierungsfahrplan.
    • Der Energieberater überprüft alle relevanten Aspekte wie Wärmedämmung, Heizungsanlage, Fenster, Türen und Lüftungssysteme, um eine umfassende Bewertung der Energieeffizienz des Gebäudes vorzunehmen.
    • Auf Grundlage der Analyse schlägt der Energieberater geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vor und erstellt einen umsetzbaren Plan, der die Reihenfolge und Priorität der Maßnahmen festlegt.
    • Ein Energieberater kann auch Informationen zu möglichen Fördermitteln und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten geben, die für die Umsetzung des Sanierungsfahrplans in Anspruch genommen werden können.

    Ja, andere anerkannte Energieberatungen können ebenfalls zur Erfüllung des EWärmeG beitragen.

    Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.

    Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.

    Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen lassen, so erhalten Sie in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen gewissen Betrag an staatlicher Förderung. 

    Wie hoch alle weiteren Förderung ausfallen kann man in den meisten Fällen nicht genau sagen, da diese individuell sind und sich auf die jeweiligen Vorhaben beziehen. Ebenso da auch einige Förderprogramme miteinander kombiniert werden können. Begrenzt werden die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. 

    Je nach Umfang und Qualität der bereitgestellten Unterlagen kann die Erstellung zwischen wenigen Tagen und einigen Wochen dauern.

    Die Dauer hängt von der Größe und Komplexität des Gebäudes ab. In der Regel benötigt ein Fachbetrieb für die detaillierte Berechnung einige Stunden bis wenige Tage.

    Der Beratungsbericht wird rechtzeitig bis zum 15.12.2023 fertiggestellt, um sicherzustellen, dass Sie genügend Zeit haben, ihn bei der Pflegekasse einzureichen. Um den Bericht zu erstellen, wird ein Vor-Ort-Termin einige Wochen zuvor vereinbart, um eine umfassende Bewertung Ihrer Einrichtung vorzunehmen. Dieser Termin ermöglicht es uns, Ihre individuellen Gegebenheiten zu analysieren und eine gründliche Einschätzung Ihrer Energieeffizienz vorzunehmen. Wir stellen sicher, dass der Beratungsbericht alle relevanten Informationen und Empfehlungen enthält, um Ihnen bei der Optimierung Ihrer Energiekosten zu helfen. Unsere Experten arbeiten effizient, um den Bericht fristgerecht fertigzustellen, damit Sie genügend Zeit haben, ihn gemäß den Vorgaben einzureichen.

    Die Dauer der DGUV V3 Prüfung hängt von der Größe der elektrischen Anlage oder des Betriebsmittels und der Komplexität der Prüfung ab. Eine genaue Zeitangabe kann daher nicht pauschal gegeben werden.

    Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bei energetischen Verbesserungen am Gebäude empfiehlt es sich jedoch, vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten aktuell nachweisen zu können.

    Ein Energieausweis für Nichtwohngebäude hat eine Gültigkeit von 10 Jahren, sofern keine umfangreichen baulichen Änderungen vorgenommen werden, die die energetische Qualität beeinflussen.

    Der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude, also für gewerbliche und öffentliche Gebäude (auch "individueller Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude", iSFP NWG) ist ein Instrument zur Planung und Umsetzung von energetischen Sanierungen speziell für Gebäude, die nicht primär zu Wohnzwecken genutzt werden, wie Büros, Schulen, Krankenhäuser oder Industriegebäude. Er folgt einem ähnlichen Ansatz wie der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude, ist jedoch an die speziellen Anforderungen und Nutzungsmuster von Nichtwohngebäuden angepasst.

     1. Gebäudeanalyse

    • Zunächst wird das Gebäude detailliert analysiert. Dabei werden Bauweise, Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klimatisierung) sowie der aktuelle Energieverbrauch untersucht. Es erfolgt eine Erfassung aller energetisch relevanten Gebäudekomponenten.

    2. Bewertung des energetischen Zustands

    • Basierend auf den Daten der Gebäudeanalyse wird der energetische Zustand des Gebäudes ermittelt. Dies schließt den Vergleich mit aktuellen Energieeffizienzstandards ein.

    3. Entwicklung eines Sanierungsfahrplans

    • Es werden individuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz vorgeschlagen. Diese Maßnahmen werden in sinnvolle Schritte unterteilt, die entweder in einem Komplettsanierungskonzept oder in schrittweiser Sanierung (über mehrere Jahre) umgesetzt werden können.

    4. Kombination technischer und wirtschaftlicher Aspekte

    • Neben der technischen Machbarkeit werden auch wirtschaftliche Überlegungen berücksichtigt, etwa die Kosten der Sanierung und die zu erwartenden Einsparungen bei den Energiekosten.

    5. Priorisierung der Maßnahmen

    • Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nach ihrer Dringlichkeit und Effizienz priorisiert. Dies kann beispielsweise die Verbesserung der Dämmung, der Austausch von Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlage betreffen.

    6. Zeitliche Planung

    • Der Sanierungsfahrplan gibt eine Empfehlung, in welcher Reihenfolge und in welchem Zeitraum die Maßnahmen durchgeführt werden sollten. Das Ziel ist, eine kosteneffiziente und möglichst störungsfreie Umsetzung zu gewährleisten.

    7. Fördermöglichkeiten

    • Der Sanierungsfahrplan enthält oft auch Informationen über verfügbare Förderprogramme, die für die Sanierung genutzt werden können, z. B. Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

    Besondere Anforderungen bei Nichtwohngebäuden:

    • Nutzungsmuster: Die energetischen Anforderungen und Nutzungsprofile von Nichtwohngebäuden unterscheiden sich oft stark von Wohngebäuden, z. B. durch längere Betriebszeiten, besondere Anforderungen an Beleuchtung, Klimatisierung oder Belüftung.
    • Vielfältige Gebäudestrukturen: Nichtwohngebäude sind in ihrer Struktur häufig komplexer, was die Anforderungen an die technische Ausstattung und die Sanierungsmaßnahmen ebenfalls anspruchsvoller macht.

    Zusammengefasst ist der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude ein wertvolles Werkzeug, um strukturiert, kosteneffizient und langfristig die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Er bietet Planungs- und Entscheidungshilfen für Eigentümer, insbesondere mit Blick auf gesetzliche Anforderungen und mögliche Förderungen.

    Der individuelle Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP) ist ein Instrument, das Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern dabei hilft, die energetische Sanierung ihres Hauses systematisch zu planen und langfristig durchzuführen.

    Er zeigt Schritt für Schritt auf, wie das Gebäude energetisch modernisiert werden kann, um Energieeinsparungen zu erzielen, den Wohnkomfort zu erhöhen und die gesetzlichen Anforderungen an den Klimaschutz zu erfüllen.

    1. Gebäudeanalyse

    • Detailierte Bestandsaufnahme des Gebäudes.
    • Erfassung aller relevanten Bauteile und Anlagen wie Dach, Wände, Fenster, Türen, Heizungsanlage und Lüftungssysteme.
    • Überprüfung des aktuellen Energieverbrauchs im Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben und Standards.

    2. Bewertung des energetischen Zustands

    • Vergleich des energetischen Zustands des Gebäudes mit modernen Effizienzstandards.
    • Bewertung der Wärmedämmung, Heizungsanlage und Nutzung erneuerbarer Energien.
    • Ermittlung des Einsparpotentials in Bezug auf Energie und Kosten.

    3. Entwicklung von Maßnahmen

    • Vorschläge für verschiedene Maßnahmenpakete zur energetischen Verbesserung:
      • Dämmmaßnahmen (Dach, Fassade, Kellerdecke)
      • Fenster- und Türentausch
      • Modernisierung der Heizungsanlage (Einbau effizienterer Heizsysteme, ggf. Umstellung auf erneuerbare Energien)
      • Optimierung der Lüftung
      • Einbau von Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung

    4. Sanierungsstrategie: Schrittweise oder Gesamtsanierung

    • Komplettsanierung: Alle Maßnahmen in einem Projekt, hohe Anfangskosten, aber schnelle Energieeinsparungen.
    • Schrittweise Sanierung: Maßnahmen über einen längeren Zeitraum, bessere finanzielle Planbarkeit und minimale Störungen.

    5. Priorisierung der Maßnahmen

    • Maßnahmen nach Dringlichkeit und Effizienz priorisieren.
    • Maßnahmen mit hohem Einsparpotenzial oder gesetzlich dringende Maßnahmen werden bevorzugt.
    • Berücksichtigung von Synergien zwischen Maßnahmen.

    6. Wirtschaftlichkeit und Einsparpotenziale

    • Kosten-Nutzen-Analyse der einzelnen Maßnahmen.
    • Ermittlung der Kosten und der zu erwartenden Energie- und Kosteneinsparungen.
    • Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten wie Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.

    7. Langfristiger Plan

    • Zeitplanung für die Umsetzung der Maßnahmen.
    • Erstellung eines realistischen Zeitrahmens für die Umsetzung.

    8. Dokumentation und Monitoring

    • Umfassende Dokumentation des energetischen Ist-Zustands und der empfohlenen Maßnahmen.
    • Monitoring des Fortschritts nach der Umsetzung, ggf. Nachjustierung der Maßnahmen.

    9. Gesetzliche Anforderungen

    • Erfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) oder anderer Klimaschutzvorgaben.
    • Weg zum KfW-Effizienzhaus-Standard.

    Der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude ist eine wertvolle Unterstützung, um die Sanierung eines Hauses systematisch, kostenbewusst und effizient zu planen. Durch die schrittweise Umsetzung können Sanierungskosten besser verteilt werden, während gleichzeitig Energieeinsparungen und ein erhöhter Wohnkomfort erreicht werden.

    Nach Abschluss der Prüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt, das alle relevanten Informationen und das Ergebnis der Prüfung enthält. Dieses Protokoll dient als Nachweis für die durchgeführte Prüfung.

    Es gibt Förderprogramme, die die Erstellung eines Sanierungsfahrplans finanziell unterstützen.

    Die Kosten der für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans werden zu 50% vom Staat gefördert. Die Eigenbeteiligung bei einem 1-2 Familienhaus liegt aktuell bei 890 Euro und bei einem Mehrfamilienhaus ab 3 Wohneinheiten bei 1390 Euro.
    Der Rest wird direkt vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an den Gebäudeenergieberater überwiesen. Sie müssen also nicht in Vorleistung gehen.

    Die Heizlast für eine Fußbodenheizung basiert auf der allgemeinen Heizlastberechnung für den Raum. Die Verteilung der Wärme erfolgt über die Fußbodenfläche, weshalb auch die Oberflächentemperatur eine Rolle spielt.

    Die Berechnung der Heizleistung für die Warmwassererzeugung erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 12831, Teil 3: „Trinkwassererwärmungsanlagen, Heizlast und Bedarfsbestimmung“.

    Die Berechnung der Heizleistung für eine Fußbodenheizung basiert auf der allgemeinen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, die eine detaillierte Ermittlung der Heizlast für einzelne Räume ermöglicht.

    Ein älterer Sanierungsfahrplan sollte überprüft und ggf. aktualisiert werden, um aktuelle Standards und Technologien zu berücksichtigen.

    Ja. Gemäß der aktuellen Fassung des GKV wird die Energieberatung durch die Pflegekasse gefördert.

    So der Wortlaut in der aktuellen Richtlinie:

    Pflegeeinrichtungen, die eine Ergänzungshilfe erhalten, können die Kosten für die Energieberatung geltend machen. Es können die tatsächlich entstandenen Kosten der Energieberatung, die zwischen dem 01.12.2022 und dem 31.12.2023 durch einen Gebäudeenergieberater durchgeführt wurde, erstattet werden. Die Höhe der möglichen Kostenerstattung ist gestaffelt und richtet sich nach der im Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zulässigen Platzzahl der Pflegeeinrichtung.

    Bei Pflegeeinrichtungen mit bis zu 60 Plätzen sind die Kosten der Energieberatung in Höhe von bis zu 4.000 Euro, bei Pflegeeinrichtungen mit bis zu 150 Plätzen in Höhe von bis zu 6.000 Euro und bei Pflegeeinrichtungen mit mehr als 150 Plätzen in Höhe von bis zu 7.500 Euro erstattungsfähig. Es besteht kein Erstattungsanspruch, sofern die Kosten aus anderen Fördermittel finanziert werden. Als Kostennachweis ist die Rechnung über die Energieberatung bis zum 15.05.2024 vorzulegen. Auf Verlangen der Pflegekasse sind weitere Nachweise vorzulegen.

    » Zum Dokument (Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 154 Abs. 3 Satz 1 SGB XI zur Geltendmachung der jeweils einrichtungsindividuellen Ergänzungshilfen) «

    Achtung: Aktuell handelt es sich bei diesem Dokument noch um einen Entwurf.

      Wichtig zu beachten ist, dass Ölheizungen ab 2026 verboten sind. Da dies vorerst nur für den Einbau gilt, können bestehende Ölheizungen weiterhin in Betrieb bleiben, insofern diese nicht älter als 30 Jahre sind. Im Hinblick auf die Zukunft ist aber zu beachten, dass schärfere Gesetze folgen werden, weshalb man sich Gedanken über eine alternative Heizmethode machen sollte. 

      Darüber hinaus sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Diese beziehen sich auf die Anschaffungskosten, den eigenen Anspruch sowie den vorhandenen Platz. Grundlegend kann man sagen, dass nachhaltige Varianten zwar zum Teil hohe Anschaffungskosten mit sich bringen, aber langfristig gesehen Heizkosten sparen. Ebenso können die Kosten auch durch Fördermöglichkeiten relativ gut ausgeglichen werden können.

      Die BAFA-Förderungen erhalten Sie z.B. bei:

      • Biomasseheizung
      • EE-Hybridheizung
      • EE-Hybridheizung mit Biomasse
      • Wärmepumpe
      • Solarthermie
      • Anschluss an ein Wärme/Gebäudenetz
      • Einrichtung/Erweiterung des Gebäudenetzanschlusses

      Der Energieausweis sorgt für Transparenz im Immobilienmarkt, indem er objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden liefert und Vergleiche ermöglicht. Er bewertet die energetische Qualität eines Hauses, identifiziert mögliche Schwachstellen bei der Gebäudehülle und Anlagentechnik und bietet Vorschläge zur energetischen Modernisierung.

      Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland

      Wie kann ich Ihnen helfen? Jonas Pischner

      Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland

      Kontakt aufnehmen mit Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland

      Sie können ganz einfach mit uns Kontakt aufnehmen: Entweder per Formular, per E-Mail, per Telefon oder ganz altmodisch per Post. Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen zum Thema Energieeffizienz weiter.

      Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland

      Sehr gut
      4.8
      /
      5
      1489 Bewertungen