Zum 1. Januar 2025 treten umfassende Auswirkungen in Kraft, die durch die aktuelle politische Lage bedingt sind. Wir empfehlen daher, alle offenen Themen zu geplanten Sanierungen und Förderungen rechtzeitig zu klären – kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich für eine persönliche Beratung!
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Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft Ihnen, bei geplanten Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie bares Geld zu sparen bzw. von hohen staatlichen Förderungen des BAFA zu profitieren.

Nutzen Sie unseren online-Vergleichsrechner.

In unserem Beispiel liegt ein Handwerkerangebot für eine Dachsanierung in Höhe von 60.000 € für 1 Wohneinheit vor.

Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Passen Sie das Beispiel selbst an:

Handwerkerangebot inkl. MwSt.:

Wohneinheiten:

Ohne Sanierungsfahrplan

Maximale Fördersumme:  €

Förderfähiger Betrag: 15% aus  €

Ihre Förderung ohne iSFP:

 €
  • Höhere maximale Fördersumme
  • Höherer prozentualer Fördersatz
  • Höhere Fördersumme je Wohneinheit
  • Niedrigere Gesamtfördersumme
  • Niedrigerer prozentualer Fördersatz

Mit Sanierungsfahrplan (iSFP)

Maximale Fördersumme:  €

Förderfähiger Betrag: 20% aus  €

Ihre Förderung mit iSFP:

 €

Mit iSFP erhalten Sie
 € mehr!

  • Höhere maximale Fördersumme
  • Höherer prozentualer Fördersatz
  • Höhere Fördersumme je Wohneinheit
  • Kosten für iSFP werden bis zu 50% gefördert
  • iSFP Gültigkeit: 15 Jahre
  • Keine Umsetzungspflicht
  • Auch abweichende Umsetzung möglich
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Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland am Telefon sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Sanierungsfahrplan: das versteht man darunter


Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) wird von einem/einer Gebäudeenergieberater: in erstellt. Er dient dazu, dass Sie einen Überblick über die möglichen Modernisierungsmaßnahmen erhalten, die in einer bestimmten Laufzeit eine energieeffiziente Immobilie verwirklichen. Den Plan legen Sie gemeinsam mit einem/einer Gebäudeenergieberater: in fest. Von kleineren Maßnahmen bis zu kompletten Gebäudesanierungen steht Ihnen alles offen.

Diese Dokumente erhalten Sie nach der Besprechung mit den Fachleuten:

  • “Mein Sanierungsfahrplan”
  • “Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen”
Im Grunde zeigt der Sanierungsfahrplan also Energieeinsparpotenziale auf. Dokumentiert wird der energetische Ist-Zustand sowie der mögliche Kann-Zustand. Ebenso werden die dafür benötigten Maßnahmen und deren Kosten in der sinnvollsten Reihenfolge aufgelistet. Hierbei erhalten Sie verschiedene Varianten einer möglichen Sanierung.

Sanierungsfahrplan: eine kostspielige Angelegenheit?

Die Kosten eines Sanierungsfahrplans richten sich nach den Wohneinheiten (WE) und werden zu einem großen Betrag vom Staat gefördert. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot unterbreiten können.

    Wozu dient ein Sanierungsfahrplan?

    Durch den Sanierungsfahrplan erhalten Sie einen Überblick darüber, welche Maßnahmen durchgeführt werden können, um das Ziel einer energieeffizienten Immobilie zu erreichen. Da der Plan individuell auf Ihr Wohngebäude abgestimmt ist, berücksichtigt dieser bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen.

    Langfristig betrachtet sparen Sie Geld und tun der Umwelt etwas Gutes. Zusätzlich kann sich der Wohnkomfort erhöhen und die Bedienbarkeit der Anlagetechnik vereinfacht sich in vielen Fällen ebenso.

    Ein Sanierungsfahrplan dient nicht dazu eine Architekten-, Fach- oder Werkplanung zu ersetzen. Er zeigt lediglich Sanierungsprinzipien sowie deren energetische Auswirkungen auf.

    Durch den Sanierungsfahrplan erhalten Sie einen Überblick über die Sanierungsmaßnahmen. Als Beispiel: Es besteht die Möglichkeit die Heizung auszutauschen. Im Sanierungsfahrplan wird Ihnen aufgelistet, durch welches Modell Sie wie viel Geld und Energie einsparen können.

    Welche finanziellen Vorteile haben Sie durch einen Sanierungsfahrplan?

    Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant.

    Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.

    Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
    Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR.

    Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
    Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.

    Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.

    Wie kann das Ziel eines energieeffizienten Wohngebäudes umgesetzt werden?

    Damit Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan erhalten und die dementsprechenden Förderungen bekommen, sollten Sie sich an einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassenen Energieberater:in wenden.

    Bei uns läuft die Bearbeitung Ihres Anliegens folgendermaßen ab:

    1. Anruf bei Energieberater RLP-Saar
    2. Aufnahme der allgemeinen Daten Ihrer Immobilie durch unsere Energieberatungsassistenz und Vereinbarung eines Telefontermins mit einem/einer Gebäudeenergieberater:in
    3. Grundrisse und Ansichten der Häuser an uns schicken
    4. Telefontermin mit einem/einer Gebäudeenergieberater: in zur Abklärung grundlegender Abläufe/Fragen mit Vereinbarung eines Vor-Ort Termins
    5. Vor-Ort Termin mit Dokumentation der Hüllflächen sowie der Energiebilanz im Ist-Zustand, ebenso Details zur Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung
    6. Beantragung der Förderung des Sanierungsfahrplans beim BAfA durch einen/eine Gebäudeenergieberater:in
    7. Erstellung eines umfangreichen Sanierungsfahrplans durch einen/eine Gebäudeenergieberater:in
    8. Weiterleitung des Sanierungsfahrplans an Sie als Kunden
    9. Nachbesprechung bei Rückfragen
    10. Einreichung des Sanierungsfahrplans beim BAfA
    11. Besprechung, ob Förderanträge für Maßnahmen gestellt werden sollen
    12. Antragstellung der Förderungen
    13. Beginn der Sanierungsmaßnahmen
    Sie können Angebote zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen einholen, dürfen diese aber im Voraus noch nicht bestätigen bzw. in Auftrag geben, da sonst keine Förderung beantragt werden kann.

    Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:

    1. Förderunterlagen über Energieberater:in (in Form eines Sanierungsfahrplans) vorbereiten lassen
    2. Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
    3. Angebot/Auftragsbestätigung des Handwerkers 

    Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

    Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.

    Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.

    Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.

    Die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen sind in der Regel nicht verpflichtend sondern dienen als Orientierung für Eigentümerinnen und Eigentümer, wie sie ihre Gebäude energetisch sanieren können. Der Sanierungsfahrplan zeigt individuelle Maßnahmen auf, um den Energieverbrauch zu senken und die Energieeffizienz zu verbessern, und empfiehlt eine zeitliche Abfolge der Sanierungsschritte.

    Allerdings kann es im Rahmen von Förderprogrammen oder bestimmten gesetzlichen Regelungen Ausnahmen geben. Beispielsweise kann die Inanspruchnahme bestimmter Fördermittel (wie die KfW-Förderung oder Zuschüsse aus dem Programm für energieeffizientes Bauen und Sanieren) an die Umsetzung bestimmter Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan geknüpft sein.

    Zusammengefasst: Die Maßnahmen sind an sich nicht verpflichtend, können jedoch im Rahmen von Förderprogrammen oder speziellen Vorschriften relevant werden.

    Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen auf, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Ziel einer energieeffizienten Immobilie realisiert werden kann. Dabei wird der Plan in Abstimmung mit Ihnen von einem/einer Gebäudeberater:in festgelegt. Da dieser individuell auf Ihr Objekt abgestimmt ist, werden auch bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen mit einbezogen. 

    Aufgelistet werden also Energieeinsparpotenziale sowie von dem/der Experten/Expertin ermittelte Sanierungsvorschläge, Kosten und Fördermöglichkeiten. Damit Sie sich das noch etwas besser vorstellen können: In Ihrem Objekt befindet sich eine Heizung, die nicht energieeffizient heizt und erhöhte Kosten verursacht. Im Sanierungsfahrplan wird dies aufgelistet und gleichzeitig aufgezeigt, durch welche regenerative Heiztechnik sie ersetzt werden kann. Ebenso wie viel Geld und Energie dabei gespart wird.

    Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen lassen, so erhalten Sie in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen gewissen Betrag an staatlicher Förderung. 

    Wie hoch alle weiteren Förderung ausfallen kann man in den meisten Fällen nicht genau sagen, da diese individuell sind und sich auf die jeweiligen Vorhaben beziehen. Ebenso da auch einige Förderprogramme miteinander kombiniert werden können. Begrenzt werden die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. 

    Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland

    Wie kann ich Ihnen helfen? Jonas Pischner

    Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland

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