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Förderung durch Steuervorteile

Die energetische Sanierung von Eigenheimen ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel des Hauseigentümers. Denn es gibt Steuervorteile, die genutzt werden können, um die Kosten der Sanierung zu senken.

Eigentümer, die ihr Eigenheim energetisch sanieren, können die Kosten als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Dabei sind sowohl Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs als auch zur Nutzung erneuerbarer Energien förderfähig. Dazu zählen unter anderem:

  • die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke,
  • der Austausch von Fenstern und Türen,
  • die Installation von Solaranlagen oder
  • der Einbau von Wärmepumpen.

Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Kosten, maximal jedoch 40.000 Euro in einem Zeitraum von drei Jahren. Diese Regelung gilt für Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden. Dabei ist es wichtig, dass die Rechnungen korrekt ausgestellt und bezahlt werden. Außerdem müssen die Sanierungsmaßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wer ein besonders effizientes Haus bauen oder sanieren möchte, kann zudem das KfW-Effizienzhaus-Programm nutzen. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das besonders energieeffiziente Gebäude fördert. Auch hier gibt es steuerliche Vorteile wie zum Beispiel eine erhöhte Abschreibungsdauer oder eine verbesserte Darlehenskondition.

Insgesamt lohnt es sich also, bei einer energetischen Sanierung des Eigenheims auch die steuerlichen Aspekte im Blick zu haben. Die Steuervorteile können dazu beitragen, die Kosten der Sanierung zu senken und somit langfristig Geld zu sparen.

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Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Rheinland-Pfalz und Saarland

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